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Übersicht der zu zahlenden Beiträge und Gebühren
für Mitglieder des TVE Sehnde und der Tennisabteilung

Beiträge ab 01.07.2008 in EUR (€)
Die Aufnahmegebühr beträgt pro Person 3,00 EUR.

Personenkreis Turnverein Eintracht Sehnde v. 1894 e.V.
Beiträge
  monatlich ½ jährlich jährlich
Einzelmitglieder ab 19 Jahre ** 8,00 EUR 48,00 EUR 96,00 EUR
Einzelmitglieder von 1 - 18 Jahre 4,50 EUR 27,00 EUR 54,00 EUR
Familienbeitrag (mind. 3 Personen) 17,50 EUR 105,00 EUR 210,00 EUR
Wehrpflichtige Wehrpflichtige sind vom Beitrag befreit.
ermäßigter Beitrag 4,50 EUR 27,00 EUR 54,00 EUR
Passive Mitglieder 4,50 EUR 27,00 EUR 54,00 EUR
Abteilungsbeitrag Blasorchester 15,50 EUR 93,00 EUR 186,00 EUR
Abteilungsbeitrag Jugendorchester 30,00 EUR 180,00 EUR 360,00 EUR

 

Personenkreis Tennisabteilung*
Beiträge
 
  monatlich ½ jährlich jährlich Hinweise für die
Tennisabteilung
Einzelmitglieder ab 19 Jahre ** 11,00 EUR 66,00 EUR 132,00 EUR * / **
Einzelmitglieder von 1 - 18 Jahre 4,40 EUR 26,40 EUR 52,80 EUR *
Familienbeitrag (mind. 3 Personen) 24,00 EUR 144,00 EUR 288,00 EUR *
Ehepaare 20,00 EUR 120,00 EUR 240,00 EUR *
Wehrpflichtige sowie Azubi ab 18 Jahre 4,40 EUR 26,40 EUR 52,80 EUR *
ermäßigter Beitrag 4,40 EUR 26,40 EUR 52,80 EUR *
Passive Mitglieder 2,90 EUR 17,40 EUR 34,80 EUR ***
         

 

* Laut Beschluss der Abteilungsversammlung vom 19.04.1991 haben alle Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren 4 Arbeitsstunden im Jahr abzuleisten. Abzuleistender bzw. abzugeltender Arbeitseinsatz (jährlich): Männliche Mitglieder ab 18 Jahre 8 Stunden, weibliche Mitglieder ab 18 Jahre 6 Stunden. Jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde wird mit 8,00 EUR berechnet. Die Arbeitsstunden sind bis zum 65. Lebensjahr zu leisten.
** Jugendliche, Schüler, Studenten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über keine eigenen Einkünfte verfügen, zahlen auf Antrag den jährlichen Abteilungsbeitrag wie Einzelmitglieder bis 17 Jahre. Die Beitragsermäßigung gilt jeweils für 12 Monate und kann danach bei Vorliegen der Voraussetzungen erneut beantragt werden. Die Beitragsermäßigung wird längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt.
*** Beim Wechsel von passiver in aktive Mitgliedschaft wird der zum Zeitpunkt des Wechsels bestehende Differenzbetrag beim Beitrag nachbelastet.